INFORMATION ZUM SCHUTZKONZEPT FÜR MEINE KUNDEN
DER BUNDESRAT HAT ENTSCHIEDEN, DAS WIR AM 27.04.2020 UNSERE KOSMETIK INSTITUTE WIEDERERÖFFNEN DÜRFEN, SOFERN WIR ÜBER EIN SCHUTZKONZEPT, NACH VORGABEN DES BAG UND DER SECO EINHALTEN KÖNNEN. ICH KANN MEINER KUNDSCHAFT VERSICHERN UND AUF WUNSCH AUCH VORWEISEN, DAS EIN HYGIENE -/ SCHUTZKONZEPT BESTEHT UND DIE DARIN AUFGEFÜHRTEN MASSNAHMEN STRIKT EINGEHALTEN WERDEN, UM DAS ÜBERTRETUNGSRISIKO EINER COVID-19 ERKRANKUNG, FÜR MEINE KUNDSCHAFT UND AUCH FÜR MICH MINIMIERT WERDEN KANN.
ICH MÖCHTE MICH NOCHMALS FÜR JEGLICHE ART DER UNTERSTÜTZUNG IN DIESER ZEIT BEDANKEN!
ICH FREUE MICH SEHR, SIE BALD WIEDER BEI MIR BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN
IHRE DIANA GENELIN-MIRI
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